ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
asut computer- und rechenzentrum gmbh
Stand: 1. Jänner 2023
1 Allgemein: Gerichtsstand Spittal/Drau. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss UN-Kaufrecht. Verträge haben Vorrang vor AGB. AGB gelten auch für künftige Verträge, auch wenn nicht nochmals vereinbart. Änderungen nur schriftlich gültig. Preise in EUR exkl. USt. ab unserem Lager. Angebote sind freibleibend. Aufträge sind erst mit unserer Unterschrift oder Lieferung angenommen. Bei Software erwerben Sie nur Nutzungsrechte (falls vorhanden lt. Lizenzvertrag). Vertragsgegenstände (VG) bleiben bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum. Bei Dauerschuldverhältnissen bleiben VG immer unser Eigentum. Nach Vertragsende retournieren Sie VG unverzüglich betriebsbereit auf Ihre Kosten, sonst bezahlen Sie Instandsetzungen und Entgelte ohne Servicerechte bis zur Rückgabe. VG in unserem Eigentum markieren Sie sichtbar, versichern diese umfassend zu unseren Gunsten, gewähren uns Zutritt, verkaufen/vermieten/verpfänden diese nicht und informieren uns sofort über Eingriffe in unsere Rechte durch Dritte. Änderungen an unseren VG müssen wir schriftlich zustimmen und gehen entschädigungslos in unser Eigentum über. Unsere Verrechnung erfolgt zu 1/3 bei Auftragserteilung, zu 1/3 nach Lieferung und zu 1/3 nach Fertigstellung. Rechnungen sind nach Erhalt fällig. Bei Zahlungsverzug/vorzeitiger Auflösung Ihrerseits/Insolvenzeröffnung/sittenwidriger Nutzung oder Verletzung wesentlicher Vertragsbedingungen können wir vom Vertrag zurücktreten, Leistungen trotz Entgeltpflicht einstellen, Rabatte nachverrechnen, Entgelte bis Vertragsende abrechnen, und Sie retournieren unsere VG. Es gilt Aufrechnungsverbot. Gewährleistungsdauer 6 Monate, wir reparieren oder tauschen mindestens gleichwertig. Bei Defekten/Servicearbeiten können VG trotz Entgeltpflicht zeitweise nicht zur Nutzung verfügbar sein. Gewährleistungs- und Vertragsdauer können – speziell bei Dauerschuldverhältnissen – unterschiedlich sein.
2 Dauerschuldverhältnisse (zB. Miet-/Service-/Update-/Cloudverträge): Die Verträge sind unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Monatsende. Sie verzichten 60 Monate auf eine ordentliche Kündigung. Die Abrechnung erfolgt im Voraus, Mehrverbrauch im Nachhinein (wenn der Verbrauch nicht ermittelbar ist, werden realistische Mengen verrechnet, bei Druckverträgen ist eine Deckung über 5 % je Farbe Mehrverbrauch), Minderverbrauch verfällt. Nutzungsrecht nur am definierten Standort, im Zweifel Lieferadresse, Standortverlegungen müssen wir zustimmen. Wenn nicht anders vereinbart, tragen Sie die Kosten für die Betriebsbereitschaft. Reparaturkosten höher als VG-Restwerte berechtigen uns zum Vertragsrücktritt. Wir warten VG nach Ihrer Anforderung oder werden selbst tätig. Sie stimmen Wertanpassungen in Höhe des Verbraucherpreisindex der Statistik Austria oder bis 3 % oder den Erhöhungen der Preise von zugekauften Lieferantenleistungen zu. Erhöhungen darüber sind bei Sonderkündigungsrecht möglich.
3 Nie inkludierte Leistungen (außer vereinbart): Verbrauchsmaterial und Tausch, Schulung, Datenkonvertierung und -eingabe, Updates bei großer Programmlogikänderung, Arbeitszeiten über Betriebsbereitschaft hinaus (z.B. Netzwerkinstallation Drucker, …), (Re-)Installation, Schnittstellen-/Reportanpassungen. Bei unsachgemäßer Handhabung, bei Verwendung der VG entgegen vorgesehener Zwecke/Betriebsanleitungen und (Druck-)Volumina sowie von nicht empfohlenem Verbrauchsmaterial, natürlichem Verschleiß, wenn Mängel nicht reproduzierbar und Schäden nicht in unserem Einflussbereich (z.B. höhere Gewalt) sind, gilt dies auch für Ersatzteile, Arbeitszeiten und Gewährleistung.
4 Sonstiges: Unwirksame Klauseln heben restliche nicht auf. Wir können Rechte/Pflichten abtreten, Ihrerseits müssen wir zustimmen. Sie prüfen Leistungen sofort nach Übergabe und rügen Mängel/Minderleistungen sofort bei sonstigem Verlust von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen. Mängel und Schäden beweisen Sie, und wir haften für diese nur bei Vorsatz und/oder krasser grober Fahrlässigkeit und sie verjähren nach 6 Monaten ab Kenntnis, spätestens aber 3 Jahre nach Leistungserbringung/ab Übergabe. Ansprüche sind beschränkt auf (positive) Schäden bis zum halben Kaufpreis (Dauerschuldverhältnisse: 50 % eines Jahresentgelts). Eine Haftung für mittelbare Schäden, Datenverlust, Softwarefehler, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Folge-/Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Für Datensicherungen (auch bei Cloudleistungen) sind Sie immer selbst verantwortlich. Sie werden für den Zeitraum aufrechter Verträge bzw. einer laufenden Lieferantenbeziehung mit uns und zwölf Monate darüber hinaus auf keinen unserer Mitarbeiter oder sonstigen vertraglich an uns gebundenen Personen mittelbar oder unmittelbar oder einem Angebot zur Mitarbeit einwirken, ein Dienst- oder sonstiges Vertragsverhältnis mit uns zu beenden und/oder den Mitarbeiter oder sonstige vertraglich an uns gebundene Person zur Begründung eines neuen Dienst- oder sonstigen Vertragsverhältnisses mit Ihnen oder Dritten zu veranlassen (keine Abwerbungen).
5 Datenschutz: Unter www.zeiterfassung-timework.at/datenschutz können Sie nachlesen, wie wir Ihre Daten schützen (Informationspflicht DSGVO Artikel 13/14). Gerne beraten wir Sie über den Schutz Ihrer Daten auch persönlich unter 04762/61506-0.