ZEITERFASSUNG AUS ÖSTERREICH

Mit asut.timework erfassen Ihre Mitarbeiter Arbeitszeiten, Pausen und mehr – jederzeit und überall. Ob am Terminal, im Webbrowser, mobil per Smartphone oder Tablet: Das System passt sich den Anforderungen Ihres Unternehmens an.

DIE PASSENDE ZEITERFASSUNG FÜR IHR UNTERNEHMEN

ARBEITS-ZEITERFASSUNG

Optimieren Sie die Arbeitszeitverwaltung: Digital, effizient und rechtskonform. Erfahren Sie, wie einfach Arbeitszeiterfassung sein kann!

PROJEKT-ZEITERFASSUNG

Behalten Sie den Überblick über Projektzeiten und Ressourcen. Verfolgen Sie den Fortschritt Ihrer Projekte in Echtzeit und optimieren Sie Ihre Zeit- und Kostenplanung.

AUFTRAGS-ZEITERFASSUNG

Erfassen Sie präzise die Arbeitszeiten für jeden Auftrag. Optimieren Sie Ihre Auftragsverwaltung und steigern Sie Ihre Effizienz mit klarer Zeiterfassung.

Flexible Zeitmodelle & verschiedene Verträge

Für alle Branchen & Firmengrößen

Betreuung & Schulung
von Experten aus der Branche

Jederzeit & überall betriebsbereit

Lokal auf Ihrem Server oder in der Cloud

RFID-Chip, Biometrie
oder Smartphone

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RFID-Chip, Biometrie
oder Smartphone

Jederzeit & überall betriebsbereit

Betreuung & Schulung
von Experten aus der Branche

Flexible Zeitmodelle & verschiedene Verträge

Für alle Branchen & Firmengrößen

ZEITEN ERFASSEN, WO SIE ENTSTEHEN:

Erfassen Sie Arbeitszeiten genau dort, wo sie anfallen: egal ob am Terminal, im Browser, per Smartphone oder Tablet. Unsere mobile Zeiterfassung ist überall leicht zugänglich und macht Arbeitszeitmanagement so einfach wie nie. Perfekt für Büro, Homeoffice und unterwegs.

Unsere Lösungen bieten flexible Einsatzmöglichkeiten und lassen sich nahtlos in Ihre Arbeitsprozesse integrieren. Profitieren Sie von einer zentralen und effizienten Erfassung, die Ihnen volle Kontrolle und Transparenz über alle Zeiten bietet – unabhängig vom Standort.

MODULARE LÖSUNGEN FÜR IHRE PERSONALVERWALTUNG

asut.timework bietet Lösungen, die sich flexibel an Ihr Unternehmen anpassen – von Lohnverrechnung und Fahrtenbuch bis hin zu Projektzeiterfassung, Auftragszeiterfassung und Schichtplanung. Ob 10 oder 1000 Mitarbeiter: Unsere Software deckt alle Anforderungen moderner Zeiterfassung ab.

MITARBEITERPORTAL

Individuelle Arbeitszeitregelungen einfach digital umsetzen.

LOHNSCHNITTSTELLEN

Automatische Übertragung zu Lohn- und Gehaltsprogrammen.

DIGITALE ANTRAGSTELLUNG

Automatische Übertragung zu Lohn- und Gehaltsprogrammen.

LOHNABRECHNUNG

Automatische Übertragung zu Lohn- und Gehaltsprogrammen.

ZUTRITTSSYSTEME

Zutrittsverwaltung für maximale Sicherheit

AUSWERTUNGEN

Detaillierte Berichte und Einblicke in Arbeitszeiten.

DIENSTPLANUNG

Arbeitszeiten einfach planen und verwalten.

URLAUBSVERWALTUNG

Einfacher Online-Prozess für Urlaub, Zeitausgleich und Abwesenheiten.

FAHRTENBUCH, REISEKOSTEN, DIÄTEN

Einfacher Überblick über Fahrten, Kosten und Spesen

FAHRTENBUCH, REISEKOSTEN, DIÄTEN

Einfacher Überblick über Fahrten, Kosten und Spesen

GESETZESKONFORME ZEITERFASSUNG

Gesetzeskonforme Zeiterfassung ist für Unternehmen essenziell. Mit Timework bietet asut computer seit Jahrzehnten zuverlässige Lösungen, die aktuelle Vorschriften erfüllen und flexibel an individuelle Anforderungen angepasst werden können. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz.

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ZEITERFASSUNG IM UNTERNEHMEN

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Form der Zeiterfassung. Unternehmen können zwischen manuellen Methoden, wie Stundenzetteln, und elektronischen Systemen wählen. Wichtig ist, dass die gewählte Methode eine genaue und nachvollziehbare Dokumentation der Arbeitszeiten ermöglicht.

In Österreich sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu dokumentieren. Dies umfasst den Beginn und das Ende der Arbeitszeit, Pausenzeiten sowie Überstunden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens ein Jahr lang aufbewahrt werden. Bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht können empfindliche Strafen drohen.

Bei der Auswahl eines Zeiterfassungssystems sollten Sie die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens berücksichtigen. Wichtige Faktoren sind die Benutzerfreundlichkeit, die Kompatibilität mit bestehenden IT-Systemen und die Flexibilität des Systems, um verschiedene Arbeitszeitmodelle abzubilden. Es ist ratsam, eine genaue Analyse der eigenen Bedürfnisse durchzuführen.

Ja, Pausenzeiten müssen in den Arbeitszeitaufzeichnungen festgehalten werden. Die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Pausen entfällt jedoch, wenn durch eine Betriebsvereinbarung oder schriftliche Einzelvereinbarung Beginn und Ende der Pausen festgelegt sind und von dieser Regelung nicht abgewichen wird.

Auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, wie der Vertrauensarbeitszeit, sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten zu erfassen. Dies dient dem Schutz der Arbeitnehmer und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die genaue Dokumentation hilft, Überstunden zu erkennen und die Work-Life-Balance der Mitarbeiter zu fördern.

Eine präzise Zeiterfassung ermöglicht es, Arbeitsprozesse zu analysieren und ineffiziente Abläufe zu identifizieren. Durch die transparente Darstellung der Arbeitszeiten können Ressourcen besser geplant und eingesetzt werden, was zu einer Steigerung der Produktivität führt.

Moderne digitale Zeiterfassungssysteme legen großen Wert auf Datenschutz und Datensicherheit. Durch den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien und regelmäßige Sicherheitsupdates wird sichergestellt, dass Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

Ja, Timework bietet umfangreiche Möglichkeiten, individuelle Arbeitszeitmodelle und spezifische Anforderungen Ihres Unternehmens abzubilden. Dank der flexiblen Konfigurationsoptionen können Sie Schichtmodelle, Gleitzeitregelungen oder Sonderregelungen wie Feiertagszuschläge einfach einrichten. So passt sich Timework optimal an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens an.

In Österreich müssen Arbeitszeitaufzeichnungen in der Regel mindestens ein Jahr lang aufbewahrt werden. Für bestimmte Berufsgruppen, wie Lenker, beträgt die Aufbewahrungsfrist 24 Monate. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, um bei möglichen Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat entsprechende Nachweise vorlegen zu können.